Ein VDA 6.3-Prozessaudit beginnt mit einer risikobasierten Festlegung des Auditumfangs, die Ziele, Prozesse und anwendbare Fragenelemente definiert. Auditoren bewerten anschließend die Konformität vor Ort, indem sie Prozessparameter, Personalkompetenz, Materialhandhabung und Messsysteme anhand von Kontrollplänen überprüfen. Nachweise werden durch Dokumentenprüfung, direkte Beobachtung und strukturierte Interviews trianguliert. Feststellungen erhalten standardisierte Bewertungen von 0 bis 10, die den Konformitätsgrad quantifizieren. Nichtkonformitäten lösen Ursachenanalysen und Korrekturmaßnahmenzyklen aus. Jede nachfolgende Phase schlüsselt genau auf, wie dieser Ablauf funktioniert.
Wie ein VDA 6.3 Audit geplant und dessen Umfang festgelegt wird
Jedes VDA 6.3-Audit beginnt lange bevor ein Auditor die Produktionshalle betritt – es beginnt mit einer strukturierten Planungsphase, die Zweck, Umfang und Kriterien des Audits festlegt. Der Planungsprozess erfordert die Identifikation der Prozesse, Produktgruppen und Organisationseinheiten, die der Bewertung unterliegen. Klare Auditziele müssen frühzeitig definiert werden, sei es die Bewertung der Lieferantenfähigkeit, die Qualifizierung eines neuen Produktionsstandorts oder die Überprüfung der Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen.
Eine risikobasierte Priorisierung bestimmt den Auditumfang. Auditoren analysieren frühere Feststellungen, Kundenreklamationen und Prozessleistungsdaten, um die Ressourcen dort einzusetzen, wo Mängel die größte Gefahr für die Produktkonformität darstellen. Das Auditprogramm definiert Zeitpläne, verantwortliche Personen und die anzuwendenden VDA 6.3-Fragenelemente – vom Projektmanagement über die Serienproduktion bis hin zur Kundenbetreuung. Dokumentationsanforderungen werden dem Auditierten im Voraus mitgeteilt, um sicherzustellen, dass relevante Prozessbeschreibungen, Kontrollpläne und Qualitätsaufzeichnungen während der Durchführung zugänglich sind. Nichts wird der Improvisation überlassen.
Was bewertet ein VDA 6.3-Auditor in der Produktion?
Sobald das Audit von der Planung zur Durchführung übergeht, führt der VDA 6.3-Auditor eine systematische, evidenzbasierte Bewertung direkt am Ort der Wertschöpfung durch – dem Shopfloor. Die Beobachtungen des Auditors konzentrieren sich auf objektive Nachweise statt auf Annahmen und bewerten, ob die Prozesse am Shopfloor den definierten Standards entsprechen und ob Risiken angemessen beherrscht werden.
Der VDA 6.3-Auditor ersetzt Annahmen durch objektive Nachweise und bewertet reale Prozesse dort, wo die Wertschöpfung tatsächlich stattfindet.
Wesentliche Bewertungsbereiche umfassen:
- Einhaltung der Prozessparameter: Überprüfung, ob kritische Parameter mit den Produktionslenkungsplänen und Arbeitsanweisungen übereinstimmen
- Personalkompetenz: Beurteilung, ob die Bediener über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und Prozessverständnis nachweisen
- Materialfluss und -handhabung: Bewertung des Wareneingangsmanagements, der Rückverfolgbarkeit und der Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung
- Mess- und Prüfmittel: Bestätigung, dass Überwachungsgeräte kalibriert, verfügbar und korrekt eingesetzt sind
- Fehlermanagement: Überprüfung von Reaktionsplänen, Sofortmaßnahmen und Eskalationsprotokollen bei Abweichungen
Jede Beobachtung wird anhand des VDA 6.3-Fragenkatalogs bewertet und erzeugt quantifizierbare Ergebnisse, die Prozessschwachstellen aufdecken, die Korrekturmaßnahmen erfordern.
Wie sammeln und überprüfen VDA 6.3-Auditoren Nachweise?
Die Beweiserhebung während eines VDA 6.3-Audits erfordert einen disziplinierten, quellenübergreifenden Ansatz, der die Abhängigkeit von einzelnen Datenpunkten verhindert. Auditoren triangulieren Ergebnisse, indem sie Dokumentation, direkte Beobachtung und Mitarbeiterbefragungen gegeneinander abgleichen, um die sachliche Richtigkeit sicherzustellen.
Eine wirksame Beweiserhebung erfordert, dass Auditoren Prozessaufzeichnungen, Kontrollpläne, Prüfprotokolle und Korrekturmaßnahmen-Dokumentationen systematisch untersuchen. Jedes Beweisstück muss auf spezifische Prozesselemente innerhalb des VDA 6.3-Fragenkatalogs rückverfolgbar sein.
Unter den zentralen Auditortechniken kommt strukturierten Interviews eine besondere Bedeutung zu. Auditoren stellen offene Fragen an Werker, Vorgesetzte und Prozesseigner und überprüfen dabei, ob dokumentierte Verfahren mit den tatsächlichen Praktiken auf dem Shopfloor übereinstimmen. Abweichungen zwischen beschriebenem und beobachtetem Verhalten stellen kritische Risikoindikatoren dar.
Fotografische Dokumentation, Stichproben von Messdaten und die Echtzeit-Verifizierung von Prozessparametern stärken die Beweisgrundlage zusätzlich. Auditoren müssen Ergebnisse objektiv festhalten und Konformitäten wie Nichtkonformitäten mit gleicher Sorgfalt dokumentieren, um sicherzustellen, dass die abschließende Bewertung den tatsächlichen Prozessreifegrad widerspiegelt.
Wie das VDA 6.3-Bewertungssystem jede Feststellung bewertet
Die Strenge, die beim Sammeln und Überprüfen von Auditnachweisen angewendet wird, erhält erst dann operative Bedeutung, wenn jede Feststellung in eine standardisierte Bewertung überführt wird, die die Prozesskonformität quantifiziert. Die Bewertungsmethodik der VDA 6.3 ordnet jeder Frage einen Wert von 0, 4, 6, 8 oder 10 Punkten zu, basierend auf definierten Bewertungskriterien, die die Umsetzungswirksamkeit und Risikoexposition bewerten.
- 10 Punkte: Vollständige Erfüllung; Anforderungen nachweislich erfüllt, keine Abweichungen festgestellt
- 8 Punkte: Anforderungen überwiegend erfüllt; geringfügige Abweichungen vorhanden mit vernachlässigbarem Risiko
- 6 Punkte: Teilweise Erfüllung; Abweichungen vorhanden, die ein mittleres Prozessrisiko bergen
- 4 Punkte: Erhebliche Mängel festgestellt; Anforderungen unzureichend umgesetzt
- 0 Punkte: Vollständige Nichterfüllung oder fehlende Umsetzung
Jede Bewertung spiegelt unmittelbar den Grad wider, in dem objektive Nachweise die Bewertungskriterien erfüllen. Fragen, die als nicht zutreffend eingestuft werden, werden ausgeschlossen und nicht künstlich aufgewertet. Die Bewertungsmethodik gewährleistet, dass die Subjektivität des Auditors eingegrenzt wird, und erzeugt konsistente, risikoorientierte Bewertungen über alle Prozesselemente hinweg.
VDA 6.3-Feststellungen in Korrekturmaßnahmen umwandeln
Die Übersetzung bewerteter Feststellungen in strukturierte Korrekturmaßnahmen bildet die operative Brücke zwischen der Auditbewertung und messbarer Prozessverbesserung. Jede Nichtkonformität, die unterhalb der Zielschwellenwerte bewertet wird, erfordert eine systematische Ursachenanalyse unter Anwendung von Methoden wie Ishikawa- oder 5-Why-Techniken. Ohne eine präzise Ursachenidentifikation behandeln Korrekturmaßnahmenpläne lediglich Symptome anstatt systemischer Mängel, was die langfristige Auditwirksamkeit untergräbt.
Organisationen müssen Prozessmapping nutzen, um Abweichungen auf spezifische Arbeitsablaufversagen, Eingabevariationen oder Kontrollücken zurückzuverfolgen. Diese analytische Strenge gewährleistet, dass Korrekturmaßnahmen auf präzise Prozesselemente abzielen und nicht auf breite operative Bereiche. Die Einbindung von Teams über funktionale Grenzen hinweg bleibt entscheidend, da abteilungsübergreifende Verantwortungsübernahme die Umsetzungszeiträume beschleunigt und die Rechenschaftspflicht aufrechterhält.
Korrekturmaßnahmen fließen direkt in kontinuierliche Verbesserungszyklen ein, wenn Organisationen die Feststellungen in bestehende Managementbewertungsstrukturen integrieren. Definierte Verantwortungszuweisungen, realistische Fristen und Verifizierungsaudits gewährleisten, dass die umgesetzten Maßnahmen eine nachhaltige Konformität erreichen und nicht nur eine vorübergehende Einhaltung.

